Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Zu folgenden Öffnungszeiten stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Mo. - Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do.: zusätzlich von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Landratsamt Freising
- Fahrerlaubnisbehörde -
Landshuter Str. 31
85354 Freising
Tel.: 08161/600-492
Fax: 08161/600-325
Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Das Fahrerlaubnisrecht unterliegt einem permanenten Wandel, die Informationen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie orientieren sich am „Normalfall" und sollen die Antragstellung erleichtern. Wenden Sie sich daher bitte (schriftlich oder telefonisch) an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Freising, um Informationen zu speziellen Fragestellungen im Fahrerlaubnisrecht zu erhalten.
- Begleitetes Fahren ab 17
- Fahrerlaubnis / Führerschein
- Internationaler Führerschein
- Ersatzführerschein
- Karteikartenabschrift
- Umtausch in den EU-Kartenführerschein
- Umschreibung einer Dienstfahrlaubnis
- Namensänderung im Füherschein
- Ausnahme vom Mindestalter Klasse B
- Ausnahme vom Mindestalter Klasse L
- Verkehrszentralregister
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
