Seit 1982 vergibt der Landkreis Freising in früher jährlichem, heute zweijährigem Rhythmus einen Kulturpreis sowie einen Förderpeis und einen Anerkennungspreis. Das Vorschlagsrecht für diesen Preis steht jeder Bürger/jedem Bürger zu. Eigenbewerbungen sind nicht möglich. Vorschläge, die in den vergangenen Jahren keine Berücksichtigung gefunden haben, müssen nochmals eingereicht werden.
Die Preise sollen der Förderung der im Landkreis wohnenden oder schaffenden Personen dienen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Gleichzeitig ist mit diesem Preis beabsichtigt, Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen zu geben.
Der Landkreis will damit deutlich machen, wie wichtig die eigene schöpferische Tätigkeit sowie die geistig-künstlerische Begabung für das Leben jedes einzelnen sein kann.
Die Auszeichnungen sind mit einem Geldpreis dotiert und können an Einzelpersonen oder Gruppen vergeben werden. Die Preise werden durch eine Jury vergeben und im Rahmen einer Feierstunde durch den Landrat verliehen.
Die Preisträger müssen in ihrem künstlerischen Schaffen besondere Leistungen erbracht haben, die keine Einzelergebnisse sind und insgesamt ein herausragendes Wirken im kulturellen Leben des Landkreises darstellen und zwar auf folgenden Gebieten: Bildende Künste, Literatur, Musik, Brauchtumspflege und künstlerische Interpretation. Daneben können auch Leistungen auf anderen kulturellen Gebieten prämiert werden.

