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Organisation

Die Dachorganisation aller Landschaftspflegeverbände ist der Deutsche Verband für Landschaftspflege. Allgemeine Informationen zu den Landschaftspflegeverbänden finden sie unter

www.lpv.de.

 

Das Gerüst des Verbandes besteht aus vier Gliedern: Vorstand mit Vorsitzendem, Geschäftsführung, Fachbeirat und Mitgliederversammlung.

Die Aufgaben des Geschäftsführers sind unter anderem die Leitung der Geschäftsstelle, Kontaktknüpfung, Erstellung eines Arbeitsplanes (in Anlehnung an das ABSP) und eines Finanzierungsplanes, Dokumentation der Flächen und die Erstellung der Verwendungsnachweise für die Ausgaben. In der Geschäftsstelle arbeitet hauptamtlich neben dem Geschäftsführer halbtags eine Sekretärin. Dazu kommen zwei freiberufliche Mitarbeiterinnen, ein bis zwei Praktikanten pro Jahr und freiwillige Helfer. Alle vier bis sechs Wochen (oder nach Bedarf) führt der Geschäftsführer eine Arbeitsbesprechung mit dem Vorstand durch.

 

Der Vorstand setzt sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Kommunalpolitik, Landwirten sowie Mitgliedern der Naturschutzverbände zusammen. Er wählt einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter unter Beachtung der Drittelparität. Der Vorteil dieser Drittelparität ist, dass kein Interessensverband überwiegt und immer ein Kompromiss gefunden werden kann. Der Vorstand leitet den Verein und ist für die ordentliche Durchführung der Geschäfte zuständig.

 

Zum Fachbeirat gehören Mitglieder der Naturschutzbehörde, des Amtes für Landwirtschaft, des Forst- und Wasserwirtschaftsamtes sowie ggf. weitere Stellen, die sich mit diesen Thematiken befassen. Die Aufgaben des Fachbeirates liegen vor allem in der fachlichen Beratung des Vorstandes und des Geschäftsführers bei allen Landschaftspflegemaßnahmen.

Mindestens einmal pro Jahr tagt die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Auch der Fachbeirat nimmt an der Mitgliederversammlung teil. Es werden hier Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Mitglieder können Projekte einreichen und bestimmen über die Personal- und Finanzsituation des Vereines. Außerdem wird der Vorstand des Landschaftspflegeverbandes gewählt.

 

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Mitgliedsgemeinden

Beitrittserklärung

Satzung des Landschaftspflegeverbandes

Organisationsschema 

 

 

 Letztes Update dieser Seite: 19. März 2009
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