Alcopops
Wieso dürfen „ Alcopops“ erst ab 18 Jahren verkauft werden, obwohl der Alkoholgehalt dem von Bier entspricht, das ja schon mit 16 Jahren gekauft werden darf.
§ 9 JuSchG regelt den Umgang von Minderjährigen mit Alkohol in der Öffentlichkeit. So dürfen Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
Alcopops enthalten Branntwein, selbst, wenn diese Getränke einen geringeren prozentualen Alkoholgehalt als Wein oder sogar Bier haben, fallen sie unter die Regelung des § 9 JuSchG. Entscheidend ist allein der Herstellungsprozeß (durch Gärung entstanden wie Bier oder Wein oder weiterverarbeitet durch Destillation wie Branntwein oder Schnaps).
Damit sind Alcopops sogenannte branntweinhaltige Getränke (in einer Flasche 0,33l sind ca. 2 Schnäpse einhalten) und dürfen erst mit 18 Jahren gekauft und getrunken werden. Da in diesen Mixgetränken sehr viel Zucker enthalten ist, wirkt der Alkohol schneller, hierin liegt auch die eigentliche Gefahr der Alcopops. In der Regel merkt der Konsument es zu spät und sehr plötzlich, wenn er zuviel getrunken hat.
