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Jugendschutz - Allg. Informationen

Der Jugendschutz, bzw. das Jugendschutzgesetz bringt zum Ausdruck, dass eine Gesellschaft Verantwortung für die Sicherung der persönlichen Integrität und für die Förderung der sozialen Integration junger Menschen trägt.
Das Jugendschutzgesetz bietet somit den Rahmen, um die Rechte und Chancen von Mädchen und Jungen auf eine positive gesundheitliche wie auch psychosoziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit rechtlich abzusichern.
Kinder und Jugendliche können letztendlich ohnehin nur geschützt werden, wenn sie zu Kritikfähigkeit, Differenzierungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit erzogen werden. Es gilt sie fit zu machen für den Umgang mit nicht immer ungefährlichen Realitäten von Konsum- ,Freizeit- und Medienkultur. So versteht sich der Jugendschutz eher als Anwalt bzw. Lobby für Kinder und Jugendliche. Nicht die Bevormundung und Restriktion steht im Mittelpunkt, obwohl natürlich im gesetzlichen Jugenschutz Kontrollen, ob die Bestimmungen des JuSchG eingehalten werden, unabdingbare Voraussetzung bzw. ein Garant dafür sind, dass die gesetzlichen Regelungen auch umgesetzt werden und damit gleichzeitig auch in der Öffentlichkeit eine Sensibilisierung zum dieser Thematik stattfinden kann. Es steht aber nicht die Absicht im Vordergrund alle Gefahren und Risiken aus dem Weg zu räumen, vielmehr sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, mit den bestehenden Risiken umzugehen, vorhandenen Missstände zu erkennen, um adäquat und verantwortlich reagieren zu können.

Die zentralen Themen des Jugendschutzes sind:

  •  Medien
  •  Alkohol
  •  Ausgehen
  •  Drogen
  •  Internet
  •  Konzerte


Die Tätigkeitsschwerpunkte der Jugendschutzbeauftragten sind:

Sichtung - Überprüfung und Beurteilung von Medien und Veranstaltungen im Hinblick auf Interventionen
Kontakte zu und Kontrolle von Großveranstaltungen, Kinos, Internetcafes, Videotheken und Geschäften, Marktbeobachtung ( Entwicklungen im Veranstaltungsbereich, Trends im Medienbereich)
Beratung von Eltern, ErzieherInnen, Lehrkräften zu Jugendschutzfragen, Medienerziehung, Gefährdung und Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen
Beratung von Gewerbetreibenden und Medienanbietern (Internetcafe-und Videothekenbetreiber)
Beantwortung von Anfragen und Beschwerden
Auflagenbescheiderstellung für Veranstaltungen und Veranstaltungsorte
Bearbeitung und Entscheidung von Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz

 


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 Letztes Update dieser Seite: 16. Juli 2009
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