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FAQ: Begleitperson

Begleitpersonal

 

Dürfen Jugendliche (z.B. Schwester) mit Kindern(unter 6 Jahre) gemeinsam einen Zeichentrickfilm ansehen?

 

Es bestehen hier Bedenken, da ein Kind unter 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten bzw. erziehungsbeauftragten Person zwar ins Kino gehen darf, jedoch muss diese Person über 18 Jahre alt sein, was in dem oben genannten Fall nicht zutrifft. Bei Kindern unter 6 Jahren ist auch darauf zu achten, dass Filme ohne Altersbeschränkung ausgewählt werden.

 Letztes Update dieser Seite: 16. Juli 2009
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