Kino mit vier Jahren?
Kann ein vierjähriges Kind bedenkenlos einen Kinderfilm mit der Kennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ im Kino ansehen?
Betrachtet man alleine des Aspekt des Jugendschutzes, kann die Frage mit ja beantwortet werden. Filme oder Spiele enthalten eine verbindliche Alterskennzeichnung mit Freigaben für im JuSchG festgelegte Altersgruppen ( „ Freigegeben ohne Altersbeschränkung, ab 6/12/16 Jahren“ und „Keine Jugendfreigabe“, § 14 Abs. 2 JuSchG). Die Prüfung und Kennzeichnung von Bildträgern mit Filmen (Kino,Video,DVD) nimmt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor.
Eine Altersfreigabe stellt jedoch keine ausschließlich pädagogische Empfehlung für die entsprechende Altersgruppe dar, sondern drückt lediglich die fachliche Unbedenklichkeit des gesamten Filmes gegenüber einer Altersgruppe aus. Dies bedeutet, dass ein Film mit der Kennzeichnung „ohne Altersbeschränkung“ grundsätzlich bereits Kindern im Vorschulalter gezeigt werden kann. Ein solcher Film enthält keine Sequenzen die gemäß Kinder- und Jugendschutz zu einer Beeinträchtigung oder Belastung bei unter sechsjährigen Kindern führen. Dies heißt aber nicht, dass ein solcher Kinderfilm bei manchen Kindern in seiner Gesamtheit nicht zu einer Überforderung oder einem Desinteresse führen kann. Hier gilt es immer den individuellen Entwicklungsstand des Kindes zu beachten.
