FAQ: Privatfeste

Privatfeste
Von einem privaten Fest kann nur gesprochen werden, wenn nicht öffentlich z. B. mit Flyern, Plakaten oder auch im Internet geworben wird. Wenn lediglich Einladungen an Leute herausgegeben werden, die dem Gastgeber bekannt sind, ist das Fest, an welchem Ort es auch stattfindet (zu Hause, Gaststätte, Diskothek etc.), als privat anzusehen. Kommen allerdings Freunde von Freunden mit, die dem Gastgeber unbekannt sind, ist es öffentlich und alle gesetzlichen Regelungen greifen.
Es sollten allerdings auch bei einem privaten Fest einige Dinge beachtet werden:
- Auch im privaten Rahmen sollte darauf geachtet werden, dass sich Minderjährige nicht betrinken bzw. keine branntweinhaltigen Alkoholika zu sich nehmen.
- Passiert etwas, kann es sein, dass Eltern den Gastgeber zivilrechtlich verklagen.
- Trotz Privatfest sollte darauf geachtet werden, dass die Feier nicht ausufert, das Jugendschutzgesetz kann hier eine hilfreiche Orientierung bieten.
Letztes Update dieser Seite: 16. Juli 2009
