Baugenehmigungspflichtig sind alle wesentlichen baulichen Veränderungen, Umnutzungen und Eingriffe in die statische Konstruktion eines Gebäudes. Insoweit beinhaltet die Baugenehmigung auch die nach dem Denkmalschutzgesetz erforderliche Erlaubnis. Für alle genehmigungsfreien Vorhaben wie Instandsetzungs-, Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an oder in Baudenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Abbrüche bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis durch die Denkmalschutzbehörde.
Das Baugenehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt bzw. in der Stadt jeweils in Zusammenarbeit mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt. Da jedes Baudenkmal in seine Umgebung hineinwirkt, hat der Gesetzgeber auch die Umgebung eines Baudenkmales geschützt. Es sind deshalb alle Bau- und Veränderungsmaßnahmen in der Nähe von Baudenkmälern erlaubnispflichtig, sofern sich diese auf das Erscheinungsbild des Baudenkmales auswirken können.
