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Kaminkehrerwesen

Die Gemeinden im Landkreis sind in Kehrbezirke untergeteilt, für die jeweils ein Bezirkskaminkehrermeister zuständig ist. Die Zuständigkeit kann ortsteil- oder sogar straßenabhängig sein. Wer für Ihren Bereich zuständig ist können Sie in der Datenbank:

 

 

nachschauen oder telefonisch erfragen.

 

 

Darüber hinaus geben wir Hilfestellung und Informationen zur Kehr- und Überprüfungsverordnung sowie zur Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.

 

 

 


 Letztes Update dieser Seite: 23. Juni 2010
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