Kaminkehrerwesen

Die Gemeinden im Landkreis sind in Kehrbezirke untergeteilt, für die jeweils ein Bezirkskaminkehrermeister zuständig ist. Die Zuständigkeit kann ortsteil- oder sogar straßenabhängig sein. Wer für Ihren Bereich zuständig ist können Sie in der Datenbank:
nachschauen oder telefonisch erfragen.
Darüber hinaus geben wir Hilfestellung und Informationen zur Kehr- und Überprüfungsverordnung sowie zur Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
Letztes Update dieser Seite: 23. Juni 2010
