Energieausweise schonen Umwelt und Geldbörse
Die Prognosen für die künftigen Energiepreise sind alarmierend. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie viel Energie das Wohnhaus verbraucht, um gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Die Frage nach dem Energieverbrauch ist auch für Käufer von Wohnhäusern und für Mieter immer interessanter. Die Energieeinsparverordnung enthält entsprechende Vorschriften zum Erstellen von Energieausweisen, die die gewünschten Informationen enthalten. Die Energieausweise werden von Fachleuten erstellt und sind 10 Jahre gültig.
Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises, den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Bei der Erstellung des Energieverbrauchsausweises dient der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre als Grundlage. Die Zahlen sind einfach aus den Rechnungen zu beschaffen und diese Variante ist entsprechend preisgünstig. Das Ergebnis hängt allerdings sehr stark vom jeweiligen Verbraucherverhalten ab. Es ist ähnlich wie bei einem Auto. Je nach Fahrstil und Fahrstrecke (Landstraße oder Stadtverkehr) ergeben sich sehr verschiedene Werte für denselben Fahrzeugtyp. Besser ist es, wenn man auf standardisierte Werte zurückgreift, dann kann man auch den Verbrauch verschiedener Fahrzeugtypen vergleichen.
Ähnlich ist es bei Wohngebäuden. Hier bietet der Energiebedarfsausweis standardisierte und damit vergleichbare Werte. Beim Energiebedarfsausweis wird nicht der Ist-Verbrauch an Erdgas, Heizöl etc. des jeweiligen Nutzers verwendet, sondern der Bedarf an Energie für Heizung und Warmwasser wird aus den Daten des Gebäudes (Größe, Dämmung, Art und Anzahl der Fenster etc.) und der vorhandenen Heizungsanlage berechnet. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist aufwendiger und teuerer als die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises. Dafür liefert der Energiebedarfsausweis genauere Informationen.
Ein Energieausweis ist unter gewissen Vorraussetzungen vorgeschrieben. Wer welchen Energieausweis ab wann braucht, wird nachfolgend erklärt:
Wer braucht einen Energieausweis?
Benötigt wird ein Energieausweis bei Neubauten, Neuvermietung und bei Verkauf.
Ab wann wird ein Energieausweis benötigt?
Für Gebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, ist der Energieausweis seit 1. Juli 2008 grundsätzlich (bei Verkauf, Neuvermietung) Pflicht, Eigentümer jüngerer Gebäude haben bis 1. Januar 2009 Zeit.
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Ob man einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis benötigt, hängt von der Anzahl der Wohnungen ab. Für Gebäude ab 5 Wohnungen genügt der Energieverbrauchsausweis den gesetzlichen Anforderungen. Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen benötigen den Energiebedarfsausweis.
Ausnahmeregelung für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen:
- wenn das Gebäude nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder renoviert wurde, genügt der Energieverbrauchsausweis
Für Neubauten ist prinzipiell der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.
Die oben genannten Vorgaben sind gesetzlich geregelt. Unabhängig davon ist es für alle Hauseigentümer grundsätzlich überlegenswert, sich einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu lassen. Mit den so gewonnenen Kenntnissen kann man evtl. die Umwelt schonen und auch noch viel Geld einsparen.
Im Internet findet man z.B. unter http://www.dena-energieausweis.de und www.BAFA.de Adressen von Fachleuten, die im Raum Freising Energieausweise ausstellen.
Die Energiebroschüre des Landkreises, die Sie im Landratsamt oder in Ihrer Gemeinde erhalten, enthält detailliertere Informationen zum Thema Energieausweise.
