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Lärm-Informationen

Für Ihre Fragen hat das Landratsamt Freising die wichtigsten Informationen von A-Z zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

 

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehen Ihnen die Sachbearbeiter beim Landratsamt Freising – Immissionsschutz – gerne zur Verfügung.

Beim Hinweis auf Privatrecht, wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt. Es gibt dazu eine große Zahl an Gerichtsurteilen.

 


Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen zum Thema Lärm

Informationen und Stichwortsuche bietet das Bundesumweltamt:

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit:

Bayerisches Landesamt für Umwelt:

 

 


Lärmquellen von A-Z

Altglascontainer

Landratsamt Freising: Abfallrecht


Anlagenlärm

Landratsamt Freising: Immissionsschutz (BImSchG), Bauamt (Baurecht)


Anlieferung / Abholung (Fahrzeuge)


Arbeitslärm und Allgemein

Landratsamt Freising: Ordnungsamt (Sonn- und Feiertagsgesetz),

die Große Kreisstadt Freising ist zuständig für das Stadtgebiet Freising http://www.freising.de/


Aufzugsgeräusche (im Wohnhaus)

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme,

Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft,

evtl. Hauslärmverordnung, siehe auch Nachbarlärm


Autoradios

Polizei, Straßenverkehrsordnung, Verwarnung


Bahnlärm

Eisenbahn-Bundesamt: Frau Kugel 089-54856-261


Baulärm und Baustellen

Baumaschinen

(ausgenommen davon sind Straßen- und Schienenbau, Winterdienst, Gefahrenabwehr und Katastrophen)

Baulärmverordnung vom 19.08.1970:

http://www.izu.bayern.de/recht/detail_rahmen.php?ID=124&kat=11&th=4&sub=1&sub_sub=1

erlaubte Zeiten sind Montag bis Samstag 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr,

erlaubte Lärmwerte sind unterschiedlich je nach baurechtlicher Gebietseinstufung,

Landratsamt Freising: Immissionsschutz, Überschreiten nur möglich bei begründeten Ausnahmen


Bierzeltfest


Biergarten, Wirtsgarten, Terrassenbetrieb

Landratsamt Freising: Bauamt (Baurecht), Immissionsschutz,

Gaststättengesetz, Bayerische Biergartenverordnung,

www.stmugv.bayern.de/umwelt/laermschutz/recht/doc/biergart.pdf


Bohren in Wänden

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Bolzplatz

Bushaltestellen


Diskothek


Druckerei


Duschen oder Baden in der Nacht

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme,Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Eisenbahnlärm


Fahrstuhlgeräusche (im Wohnhaus)

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme,Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft


Festumzüge und Prozessionen


Feuerwehrsirenen

Fluglärm

Luftamt Südbayern 089/ 2176-2587


Fluglärm durch Testflüge Überschallknall Euro-Fighter

Firma EADS 089/607257-11 oder -28


Freibad


Freilichtbühne


Frösche

sind aus Naturschutzgründen zu dulden


Fußballplätze/-stadien


Gartengeräte

Gartengeräte mit Elektro- und Verbrennungsmotor:

-Rasenmäher

-Heckenschere

-Kettensäge

-Vertikutierer

-Freischneider (mit EG-Zeichen)

-Rasentrimmer (mit EG-Zeichen)

-Kantenschneider (mit EG-Zeichen)

-Laubbläser, Laubsauger (mit EG-Zeichen)

Landratsamt Freising: Immissionsschutz

 

Gemäß Maschinenlärmverordnung 32. BImSchV erlaubte Zeiten:

Montag bis Samstag: 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr

für Geräte ohne EG-Zeichen gelten folgende Zeiten:

Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_32/index.html

 

Weitere zeitliche Einschränkungen sind durch kommunale Hauslärmverordnungen möglich, folgende Städte und Gemeinden haben eine HauslärmVO erlassen und geben Auskunft:

Freising, Moosburg a. d. Isar, Neufahrn bei Freising, Eching, Hallbergmoos,
zu den Gemeinden über die Hompage des Landratsamt Freising:

http://www.kreis-freising.de/index.php?id=29


Gartenparty

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, siehe Nachbarlärm


Gaststätte

Landratsamt Freising (ohne Stadtgebiet Freising): Bauamt des Landratsamtes (Baugenehmigung), Immissionsschutz (TA-Lärm), Gaststättenwesen (GastG)

Die Große Kreisstadt Freising ist zuständig für das Stadtgebiet Freising http://www.freising.de/


Gewerbelärm

Landratsamt Freising: Bauamt und Immissionsschutz

http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/hauptlaermquellen/gewerbelaerm.html


Gleisbauarbeiten


Glockenläuten


Güterbahnhöfe


Haushaltsgeräte

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Haustechnik

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Hausmusik

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Hubschrauber


Hundedressur


Hundegebell

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft, evtl. Hauslärmverordnung, siehe Nachbarlärm


Hundezucht


Installationsgeräusche

Hauseigentümer


Jahrmärkte


Jugendclub


Kegelbahn


Kfz-Werkstatt


Kinderlärm

ist sozialadäquat und deshalb hinzunehmen, wenn Kinder beim Spielen lärmen (Gerichtsurteile)


Kinderspielplätze

Lärm vom nahegelegenen Kinderspielplatz müssen die Anwohner tolerieren, denn Kinder müssen gefahrlos Spielmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung haben (Gerichtsurteile).

Für das Stadtgebiet Freising gibt es eine Spielplatzsatzung, Auskunft erteilt die Stadtverwaltung http://www.freising.de/


Kirmesveranstaltung


Klimaanlage


Konzertveranstaltung


Kundenparkplatz


Laubsauger

siehe Gartengeräte


Landwirtschaftlicher Lärm

Landratsamt Freising: Immissionsschutz (BImSchG), Bauamt (Baurecht)

ist grundsätzlich erlaubt, Stand der Technik ist aber einzuhalten


Lieferverkehr


Löcher in Straßen

Lüftungsanlage


Manipulierte Mofas, Mopeds, Motorräder

Polizei: Verstoß gegen StVO, StVZO


Motorenlärm:

Laufen lassen von Motoren

unnötiges Laufenlassen

Polizei: Straßenverkehrsordnung, Verwarnung

Landratsamt Freising, Immissionsschutz, Bay. Immissionsschutzgesetz

http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/luftreinhaltung/doc/bayimsch.pdf


Müllabfuhr

Landratsamt Freising: Abfallberater


Müllcontainer

Hauseigentümer, siehe Nachbarlärm


Nachbarlärm

-Radio, Fernsehgeräte

-Lautsprecher

-Musikinstrumente

-Streit

vorrangig Privatrecht, Gebot der Rücksichtnahme,

Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Auskunft,

Regelungen in den Hauslärmverordnungen (siehe Gartengeräte)
nur nachrangig in Einzelfällen evtl. § 117 OWiG (unzulässiger Lärm) Landratsamt Freising, Immissionsschutz


Open-Air Veranstaltungen


Parkplatz


Partylärm


Pumpen


Radio und Musikanlagen

siehe Nachbarlärm, in der Natur Erholungssatzungen nach BayNatSchG


Rangierbahnhof


Rasenmäher

siehe Gartengeräte


Schießlärm

Landratsamt Freising: Immissionsschutz (TA-Lärm und BImSchG), Bauabteilung (Baurecht), Einzelfallentscheidung


Schienenlärm

siehe Bahnlärm


Schulsportanlage

siehe auch Sportanlagen


Schwimmbad


Skateboardanlage


Spedition


Sportanlagen

Landratsamt Freising: Immissionsschutz (BImSchG, 18. BImSchV, TA-Lärm), Bauabteilung (Baurecht), Einzelfallentscheidung

http://bundesrecht.juris.de/bimschv_18/index.html


Straßenfest

zuständige Gemeinde, evtl. Verstoß gegen LStVG


Tankstelle


Taxistand

Tennisanlage

siehe auch Sportanlagen


Tierhaltung

wenn nicht landwirtschaftlich siehe Nachbarlärm


Tierzucht

wenn gewerblich Landratsamt Freising


Verkehrslärm

Landratsamt Freising: Straßenbaubehörde, Immissionsschutz
(16. BImSchV und TA Lärm)


Vögel

Privatrecht, Regelungen durch Rechtsprechung, Anwälte erteilen Rechtsauskunft (Urteile)


Volksfest


Waschanlage


Windkraftanlage


Zirkus

 Letztes Update dieser Seite: 23. Juni 2010
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