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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) des Landkreises Freising befindet sich im Landratsamt Freising und ist dort dem Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBetreuungsamt zugeordnet. Eine vollständige Auflistung der Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis Freising sowie der zuständigen Mitarbeiter der FQA finden Sie in der nachfolgenden Übersicht (Startet den Datei-DownloadPDF-Format).

 

Die FQA ist nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) für die Aufsicht über Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen und sonstige Wohnformen nach dem PfleWoqG wie z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig. 

 

Das PfleWoqG verfolgt als ein sogenanntes Schutzgesetz den Zweck:

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen, 
  • die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität zu wahren und zu fördern,
  • in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten,
  • die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG zu unterstützen,
  • die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern.

 

Um diese gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, wurde die FQA geschaffen. Das PfleWoqG und die FQA sollen sicherstellen, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht wird, auch in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen des PfleWoqG ein Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen führen zu können. Die FQA nimmt diese Aufgabe im Wesentlichen durch folgende Dienstleistungen wahr: 

  • Beratungen der künftigen Träger bei Neugründungen oder Umbaumaßnahmen, 
  • Beratungen der Träger während des Betriebs ihrer Einrichtung,
  • Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und sonstigen Anliegen,
  • Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen durch jährliche bzw. anlassbezogene Prüfungen nach dem Leitet Herunterladen der Datei einPrüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe (hier z. B. Überprüfung der Personalhandhabung, Pflegequalität, Pflegedokumentation, Umgang mit Medikamenten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung usw.).

 

Veröffentlichung der Prüfberichte der FQA

Gemäß Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG sind die Berichte der zuständigen Behörde über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten wiederkehrenden oder anlassbezogenen Prüfungen durch die jeweiligen Einrichtungen in geeigneter Form zu veröffentlichen.

 

"Wichtiger Hinweis:

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde."

 

 

Per Post können Sie uns unter folgender Adresse erreichen:

Landratsamt Freising

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA)

Postfach 1643

85316 Freising 

 

 


 

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 Letztes Update dieser Seite:  7. März 2012
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