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Staatliche Rechnungsprüfungsstelle

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes ist überörtliches Prüfungsorgan des Landratsamtes als Staatsbehörde und hat folgende

 

 

Aufgaben:

 

a) Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen

bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbänden und Zweckverbänden des Landkreises Freising, soweit diese, hauptsächlich wegen ihrer Größe, nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft werden.

Rechnungsprüfung bedeutet im wesentlichen:

  • Überwachung der Einhaltung der Haushaltsplanung
  • Rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben
  • Prüfung der Jahresrechnungen

Kassenprüfung bedeutet im wesentlichen:

  • Überprüfung, ob die Kassengeschäfte ordnungsgemäß verrichtet werden

 

 

b) Haushaltsgutachten und Stellungnahmen

im Rahmen seiner Beratungsfunktion innerhalb des Landratsamtes bei der Rechtsaufsicht 

über alle kreisangehörigen Gemeinden und sonstigen Kommunalen Körperschaften 

einschließlich deren Wirtschaftsbetriebe sowie bei Zuwendungsangelegenheiten. 
 
 

c) Beratungsleistungen

zu Haushaltsangelegenheiten und in beschränktem Umfang zu sonstigen Finanz- und  Vertragsangelegenheiten. 
 
 

 


Das Sachgebiet ist hauptsächlich innerbehördlich tätig, wobei sich fast alles um die Finanzen dreht. 

 Letztes Update dieser Seite:  9. November 2010
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