Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes ist überörtliches Prüfungsorgan des Landratsamtes als Staatsbehörde und hat folgende
Aufgaben:
a) Überörtliche Rechnungs- und Kassenprüfungen
bei den Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbänden und Zweckverbänden des Landkreises Freising, soweit diese, hauptsächlich wegen ihrer Größe, nicht vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft werden.
Rechnungsprüfung bedeutet im wesentlichen:
- Überwachung der Einhaltung der Haushaltsplanung
- Rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben
- Prüfung der Jahresrechnungen
Kassenprüfung bedeutet im wesentlichen:
- Überprüfung, ob die Kassengeschäfte ordnungsgemäß verrichtet werden
b) Haushaltsgutachten und Stellungnahmen
im Rahmen seiner Beratungsfunktion innerhalb des Landratsamtes bei der Rechtsaufsicht
über alle kreisangehörigen Gemeinden und sonstigen Kommunalen Körperschaften
einschließlich deren Wirtschaftsbetriebe sowie bei Zuwendungsangelegenheiten.
c) Beratungsleistungen
zu Haushaltsangelegenheiten und in beschränktem Umfang zu sonstigen Finanz- und Vertragsangelegenheiten.
Das Sachgebiet ist hauptsächlich innerbehördlich tätig, wobei sich fast alles um die Finanzen dreht.
