Zu folgenden Öffnungszeiten stehen wir Ihnen zur Verfügung:
Mo. - Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do.: zusätzlich von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Sie erreichen uns unter dieser Adresse:
Landratsamt Freising
- Fahrerlaubnisbehörde -
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Tel.: siehe Ansprechpartner (rechter Bildschirmrand)
Fax: 08161/600-325
Informationen der Fahrerlaubnisbehörde
Das Fahrerlaubnisrecht unterliegt einem permanenten Wandel, die Informationen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie orientieren sich am „Normalfall" und sollen die Antragstellung erleichtern. Wenden Sie sich daher bitte (schriftlich oder telefonisch) an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Freising, um Informationen zu speziellen Fragestellungen im Fahrerlaubnisrecht zu erhalten, sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Landkreis Freising gemeldet sind.
- Begleitetes Fahren ab 17
- Fahrerlaubnis / Führerschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Ersatzführerschein
- Karteikartenabschrift
- Umtausch in den EU-Kartenführerschein
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Namensänderung im Führerschein
- Ausnahme vom Mindestalter Klasse B
- Ausnahme vom Mindestalter Klasse L
- Verkehrszentralregister
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
