Kreisrechnungsprüfung

1. Die Rechnungsprüfer sind bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag Freising und bei den örtlichen Kassenprüfungen dem Landrat unmittelbar verantwortlich.
2. Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
A u f g a b e n
I n n e n r e v i s i o n
- Prüfung der Jahresrechnung
- Prüfung der Verwaltungsabläufe
- Prüfung des Personaleinsatzes
- Prüfung der wirtschaftlichen Betätigungen
- Prüfung der Vergaben von Lieferungen und Leistungen
- Kassenprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Sachprüfungen über die Verwendung von Kreisgeldern
- Prüfung von Bauabrechnungen und Honoraren
- Gutachtliche Stellungnahmen
- Beratungen
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen zum Sachgebiet haben, stehen wir Ihnen (Telefon 08161-600260) gerne zur Verfügung.
kreisrechnungspruefungsamt@kreis-fs.de
Letztes Update dieser Seite: 4. Juli 2007
