Am 01.01.2011 tritt die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
(BVDV-VO) in Kraft. Sie verpflichtet den Tierhalter, jedes Rind, das ab dem 01.01.2011 geboren wird, auf das BVD-Virus untersuchen zu lassen. Des Weiteren müssen auch grundsätzlich (d. h. Ausnahmen sind möglich) alle Rinder, die ab dem 01.01.2011 aus einem Bestand verbracht werden, ebenfalls untersucht werden, sofern sie noch nicht den Status „BVDV-unverdächtig“ haben. Die BVDV-VO sieht ausschließlich virologische Untersuchungen vor, die in Bayern hauptsächlich an Ohrgewebeproben neugeborener Kälber durchgeführt werden sollen. Nähere Informationen finden sich in der Bekanntmachung der amtlichen Methodensammlung für die Untersuchung der Bovinen Virusdiarrhoe vom 30.10.2008
(Bundesanzeiger Nr. 169 vom 06.11.2008).
Bekämpfung der BVDV-Infektion
Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zur BVD-Bekämpfung
