Zum Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gelten seit dem 3. Juli 2004 für Reisen mit Heimtieren (Hund, Katze und Frettchen) die Regelungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
Nähere Informationen zu den Anforderungen bei Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU bzw. aus Drittländern in die EU finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unter Tierhygiene/Reisehinweise für Mensch und Tier
(
http://www.stmug.bayern.de/gesundheit/tiergesundheit/reisen/index.htm).
Bei einer Reise in Drittländer muss beachtet werden, dass für alle Länder, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003 aufgeführt werden, besondere Anforderungen für die Wiedereinreise in die EU gelten. Neben Chip / Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens 3 Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit 7 Monaten. Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Tunesien und viele andere gilt, sollten auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitgenonmmen werden.
Um die Einschleppung von Tierseuchen durch das Mitführen tierischer Erzeugnisse im Reiseverkehr in die Europäische Union zu verhindern, wurde mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 206/2009 eine einheitliche Regelung geschaffen. Diese ist ab dem 1. Mai 2009 verbindlich anzuwenden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit unter Tierhygiene/Reisehinweise für Mensch und Tier
(
http://ec.europa.eu/food/fs/ah_pcad/posters/newposters/german.doc).
