Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen) ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des Veterinäramtes. Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Hühnerpest und Leukose haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltung ihre Schrecken verloren. Andere Seuchen und Krankheiten machen den Amtstierärzten jedoch große Sorgen und viel Arbeit. Salmonellose, BHV-1, Blauzungenerkrankung, BVD-MD , Aujeszkysche Krankheit, Geflügelpest, Schweinepest und die viel diskutierte BSE ("Rinderwahnsinn") stellen uns vor umfangreiche alte und neue Aufgaben. Ein wichtiges Instrumentarium zur Tierseuchenbekämpfung ist gute und rechtzeitige Diagnostik. Deshalb werden regelmäßige Blut- und Milchuntersuchungen in allen Rinder- und Schweinebeständen vorgenommen. Verdächtige verendete Tiere werden einer Sektion und einer Laboruntersuchung zugeführt, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu bannen. Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Tierkörperbeseitigung dar.
Wichtige Hinweise zu den Tierseuchen:
- BHV-1
Verbringen von Rindern in anerkannt BHV-1 freie Regionen(
Merkblatt)
Einstellen von Mastrindern aus nicht anerkannt BHV-1 freien Regionen
- BVD und
Rinderhandel ab 01.01.2011
-
Merkblatt zu Leistungen im Rahmen der BVD/MD-Bekämpfung
ab 01.01.2011
-
Antrag auf Beihilfe BVDV-infizierter Rinder (Dauerausscheider)
Vogelgrippe (weitere
Infos zur Geflügelpest)
- Salmonellose
Schweinehaltungshygieneverordnung
Merkblatt zu den Anforderungen
Neue Fischseuchenverordnung
-
Informationen und
Fließschema - Genehmigung und Registrierung von Fischbetrieben nach der Fischseuchenverordnung
—
Beiblatt zum Formblatt
—
Anlage zum Formblatt
Bestandsregister für Fische
Equidenkennzeichnung
Fragen und Antworten zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern (weitere Informationen unter
BMELV)
Wildhaltung
Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR)
Viehverkehrsverordnung
Gemäß
Viehverkehrsverordnung besteht u. a. eine allgemeine Kennzeichnungs- und Aufzeichnungspflicht
Weitere Informationen zu Tierseuchen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
