Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Freising
Die bayerische 16. BayIfSMV wird um weitere vier Wochen bis zum 30. Juli 2022 verlängert.
Dabei gibt es seit dem 2. Juli 2022 eine Änderung:
- Statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Maske ist im öffentlichen Personennahverkehr nur mehr eine medizinische Gesichtsmaske erforderlich.
Außerdem gilt:
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte zudem einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Alle aktuellen Regelungen sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt.
AV Isolation (Quarantäneregeln)
In der Allgemeinverfügung (AV) Isolation ist geregelt, in welchen Fällen wann und wie lange sich positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen in Isolation begeben müssen. Für Kontaktpersonen besteht keine Quarantänepflicht mehr.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.