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Eingriffsvorhaben Bauleitplanung

Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen greifen erheblich in Natur und Landschaft ein. Die untere Naturschutzbehörde muss deshalb an solchen Verfahren beteiligt werden, um die Belange des Naturschutzes zu vertreten und umzusetzen.


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