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Ampertal

Die Flusslandschaft der Amper im Landkreis Freising beherbergt eine Vielzahl höchst schützenswerter Tier- und Pflanzenarten. Dies zeigte erst unlängst wieder eine Buchpublikation des Landesamtes für Umweltschutz. Danach kommen im Ampertal im Landkreis Freising allein 4 von insgesamt 16 in Bayern vom Aussterben bedrohten Libellenarten (Rote Liste 1- Arten) vor.

Aber nicht nur als ökologisch wertvoller Lebensraum hat das Ampertal seine Qualitäten, sondern auch durch seine landschaftliche Attraktivität. Weiträumige Tallagen, mit der darin eingebetteten und träge dahinfließenden Amper, stehen dabei in starkem Kontrast zu den steilen „Leitenhängen“. Entlang der hochgelegenen Talränder bieten sich an vielen Stellen Aussichtspunkte an, die weitreichende und schöne Blicke über das Flußtal gewähren.   Ganzjährig lädt das Gebiet zum Wandern, Fahrradfahren und zum Betrachten ein. Vor allem an den Wochenenden wird es als Naherholungsgebiet von der Bevölkerung gerne angenommen. Für viele Landkreisbürger ist das Ampertal die ideale Möglichkeit eine gewachsene Natur- und Kulturlandschaft im eigenen Wohnumfeld zu erleben (Umsetzung Agenda 21).

Landschaftsschutzgebiet Ampertal

Allerdings sind nicht nur seltene Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume, sondern auch reizvolle Kulturlandschaften in unserer schnellebigen Zeit extrem gefährdet. Eine Zerstörung des Landschaftsbildes ist, ebenso wie die Zerstörung wertvoller Lebensräume, in der Regel nicht mehr wieder gutzumachen. Bereits vor beinahe 40 Jahren erkannte man im Landkreis Freising die Folgen, die sich aus einer ungesteuerten Entwicklung für das Ampertal ergeben hätten. Aus diesem Grund wurde 1959 das östliche Ampertal und 1962 auch das westliche Ampertal einstweilen sichergestellt. Am 30. Mai 1968 setzte der Kreistag mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Amperauen“ eine einheitliche Schutzgebietsverordnung für das ganze Ampertal in Kraft. Aus heutiger Sicht kann festgestellt werden, daß die damals gesteckten Ziele weitgehend erreicht wurden.

Im Laufe der letzten 40 Jahre hat sich allerdings die Region, in der der Landkreis Freising mit seinen Ampertalgemeinden liegt, insgesamt kräftig fortentwickelt und stark verändert.  Aus diesem Grund hat der Ausschuß für Planung und Umwelt des Landkreises Freising die Notwendigkeit gesehen, die bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung neu zu fassen und zu aktualisieren. Die untere Naturschutzbehörde hat einen zeitgemäßen Entwurf für das zukünftige Landschaftsschutzgebiet „Ampertal im Landkreis Freising“ ausgearbeitetet. Die neue Gebietskulisse orientiert sich dabei an Fachplanungen (Biotopkartierung, Artenschutzkartierung, ABSP, Landschaftspläne, Flächennutzungspläne etc.).  Das oberste Ziel war es dabei, den LSG-Entwurf für das Ampertal so zu gestalten, daß er einerseits einer zeitgemäßen Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen Rechnung trägt (Art. 1 und 2 BayNatschG)  und andererseits den betroffenen Kommunen und Landkreisbürgern vernünftige Perspektiven eröffnet für das Leben und Arbeiten im Landschaftsschutzgebiet. 

Veränderungen der Schutzgebietsgrenzen:

  • Herausnahme aller größeren Ortschaften (Großnöbach, Jarzt, Weng, Thurnsberg, Giesenbach, Leonhardsbuch, Kranzberg, Allershausen, Tünzhausen, Aiterbach, Nörting, Kirchdorf, Burghausen, Helfenbrunn, Wippenhausen, Palzing, Haindlfing, Anglberg, Haag, Inkofen, Kirchamper, Niederambach) aus der Schutzgebietskulisse, um in Zukunft alle innerörtlichen Bauvorhaben zu vereinfachen und den innerörtlichen Baumschutz stärker der Eigenverantwortlichkeit von Gemeinden und Grundeigentümern zu überlassen.
  • Herausnahme von Talflächen in Ortsrandlage über die derzeit gültigen Flächennutzungspläne hinausgehend als gemeindliche Entwicklungsflächen zur Realisierung vordringlicher Bebauungen (Fahrenzhausen, Kranzberg, Allershausen, Kirchdorf, Zolling, Haag, Langenbach).
  • Herausnahme von Talrandbereichen um Ortsentwicklungen, die aus dem Ampertal herausführen, zu vereinfachen (Großnöbach, Jarzt, Thurnsberg, Leonhardsbuch, Kranzberg, Allershausen, Tünzhausen, Aiterbach, Nörting, Kirchdorf, Burghausen, Wippenhausen, Palzing, Haag, Inkofen, Kirchamper).
  • Herausnahme ökologisch und landschaftsästhetisch geringerwertiger Hangleitenflächen am äußeren Rand der alten Schutzgebietsgrenze (Großnöbach, Jarzt, Appercha, Gesseltshausen, Leonhardsbuch, Aiterbach, Kirchdorf, Palzing, Siechendorf, Kirchamper, Feldkirchen).
  • Neuhinzunahme ökologisch wie landschaftsästhetisch bedeutsamer Ampertalbereiche: Ampertal südlich Fahrenzhausen, Leitenhang bei Giesenbach mit Naturdenkmal (geplantes FFH-Gebiet), Aussichtspunkt südlich Tünzhausen, landschaftsprägende und biotopstrukturreiche Leitenhänge (westlich Zolling, östlich Langenbach,  westlich Inkofen), Amperauen westlich Moosburg. Die Ausweitung südlich von Fahrenzhausen ist eine Nachbereitung aus der Gebietsreform (Gebiet war früher Teil des Landkreises Dachau).

Veränderung des Verordnungstextes:

  • Erweiterung der Erlaubnistatbestände in bezug auf den vermehrt zu beobachtenden Trend, Freizeitgrundstücke zu schaffen, mit der Folge des Ausschlusses der Allgemeinheit von Teilen der freien Landschaft (§ 5: 1a – 1d teilweise, 2 teilweise, 3 teilweise, 9 teilweise).
  • Erweiterung der Erlaubnistatbestände in bezug auf Beeinträchtigungen des Schutzzwecks für die Allgemeinheit durch die ungehinderte Ausübung von Trendsportarten (§ 5: 10, 11 teilweise, 12).
  • Erweiterung der Erlaubnistatbestände in bezug auf „neuartige“ Eingriffe in die Landschaft (§ 5: 1e, 4 teilweise).
  • Erweiterung der Ausnahmetatbestände soll stärkere Rechtssicherheit für die berechtigten Nutzungen im LSG „Ampertal“ bringen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Wasserwirtschaft, Straßenunterhalt, Ver- und Entsorgungsbetriebe, behördlicher Naturschutz).

2. Änderung der Verordnung vom 20.09.2010

 

FFH-Gebiet Ampertal

Das Ampertal und dabei insbesondere die Amper selber und ihre Aue mit Niedermoorflächen wurde wegen des Vorkommens von wertvollen Lebensräumen und seltenen Tier- und Pflanzenarten auch als Fauna-Flora-Habitat nach der FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen.

Im Geoportal des Landkreises ist die Gebietsgrenze des FFH-Gebietes zu finden.

Für jedes FFH-Gebiet werden sogenannte Erhaltungsziele formuliert, die festlegen, welche Lebensräume oder Arten im Gebiet vorrangig zu erhalten sind. Die Erhaltungsziele für das gesamte Ampertal (Landkreise Fürstenfeldbruck, Dachau und Freising) finden sich hier.


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