Bauanträge und Bauvoranfragen
Für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Bauvorhaben verfahrensfrei.
Die Erteilung einer Baugenehmigung beantragen Sie mit einem vollständigen Bauantrag, den Sie in digitaler Form oder Papierform einreichen können.
In welchem Umfang der Bauantrag zu prüfen ist, entscheidet die Bayerische Bauordnung (BayBO). Für die gängigen Ein- und Zweifamilienhäuser oder vergleichbare Bauwerke sieht die BayBO in der Regel das vereinfachte Genehmigungsverfahren vor. Lediglich Sonderbauten werden in vollem Umfang geprüft.
Für das vereinfachten Genehmigungsverfahren sieht der Gesetzgeber nur eine stark eingeschränkte Prüfung vor. Dabei handelt es sich um besonders wichtige Anforderungen wie beispielsweise
- die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens (z.B. ob es sich im nicht überplanten Innenbereich in die umgebende Bebauung einfügt),
- seine Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften wie z.B. einer Stellplatzsatzung und dem Abstandsflächenrecht.
Für die Einhaltung aller - auch der im vereinfachten Verfahren nicht geprüften - rechtlichen Anforderungen sind der Bauherr und die am Bau Beteiligten wie der Entwurfsverfasser selbst verantwortlich.
Unabhängig davon können bereits vor dem Bauantrag einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Ansprechpartner
Bauamt im Landkreis
Tel.Nr.: 08161/600-189
E-Mail: bauamt[at]kreis-fs.de
Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten