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Bauleitplanung, Raumordnung und Planfeststellung

Bauleitplanung

Die Fachstelle Bauleitplanung ist ein Träger öffentlicher Belange - TÖB - am Landratsamt Freising und ist bei unterschiedlichen Verfahren der Bauleitplanung, Raumordnung, Planfeststellung oder sonstigen Verfahren zu beteiligen.

 

Flächennutzungsplan


Der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) wird von der jeweiligen Gemeinde aufgestellt. Er umfasst das ganze Gemeindegebiet und stellt die verschiedenen Arten der Bodennutzung dar z. B. landwirtschaftliche Nutzflächen, bestehende und geplante Bauflächen. Diese werden in unterschiedliche Farben für die verschiedenen Nutzungen dargestellt wie z. B. Allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete usw. Eine Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen ist immer genehmigungspflichtig. Wichtig ist, dass der Flächennutzungsplan erst ein vorbereitendes Plankonzept ist und noch kein Baurecht setzt. Das schafft erst ein Bebauungsplan.

 

Bebauungsplan


Ein Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) wird von der Gemeinde aufgestellt und ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er regelt im Detail die Bebauung für ein klar abgegrenztes Gebiet und setzt ein verbindliches Baurecht, sobald auch die Erschließung (Straße, Wasser, Abwasser, ...) gesichert ist. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes sind sowohl die Bürger wie auch die Behörden und Planungsträger am Verfahren zu beteiligen. Der Bebauungsplan wird nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens als Satzung von der Gemeinde beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. Bebauungspläne sind genehmigungsfrei, soweit sie aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind. Die Rechtsmäßigkeit einer Satzung kann durch Normenkontrollantrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof geprüft werden.

 

Daneben haben die Gemeinden noch die Möglichkeit, ihre städtebauliche Entwicklung durch den Erlass verschiedener städtebaulicher Satzungen (z. B. Innen- und Außenbereichssatzungen, örtliche Bauvorschriften) zu lenken.

 

Wenn Sie wissen wollen, für welche Gebiete in Ihrer Gemeinde Bebauungspläne aufgestellt bzw. Planungen im Gange sind und welchen Inhalt sie haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung. Auskünfte über den Inhalt von Bebauungsplänen können Sie auch bei uns unter  Digitales Planarchiv - Landkreis Freising erhalten.

 

Landes- und Regionalplanung, Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren

Das Landratsamt wirkt im Übrigen auch mit bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (Koordination der Stellungnahmen der Fachstellen im Landratsamt).

 


Ansprechpartner

Verwaltung:
Christopher Turtenwald
Zimmer 144
Tel.Nr.: 08161/600-179
Fax: 08161/600-171
E-Mail: christopher.turtenwald[at]kreis-fs.de
 

Fachliche Beratung:
Antonia Seubert
Zimmer 142
Tel.Nr.: 08161/600-188
Fax: 08161/600-171
E-Mail: antonia.seubert[at]kreis-fs.de

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