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Grundstücksverkehr

Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

  • Der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstück ist i.d. R. genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
  • Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt.

Ansprechpartner

Regina Svigac

Zimmer 135

Tel.Nr.: 08161/600-175

Fax: 08161/600-171

E-Mail: regina.svigac[at]kreis-fs.de

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