Grundstücksverkehr
Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Der Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstück ist i.d. R. genehmigungspflichtig, sofern eine Fläche von 1 ha überschritten wird.
- Auf Antrag wird für nicht genehmigungspflichtige Verkäufe ein Negativzeugnis erteilt.