Vorbeugender Brandschutz
Der vorbeugende Brandschutz ist als Überbegriff zu verstehen und umfasst Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkungen von Bränden verhindern bzw. einschränken sollen. Dabei sind sowohl die Aspekte des baulichen, des anlagentechnischen, des organisatorischen und des abwehrenden Brandschutzes zu berücksichtigen. Die Beurteilung erfolgt auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Bauordnung und weiterer spezieller Vorschriften.
Der Aufgabenbereich gliedert sich in:
- Prüfung von Brandschutzkonzepten bei Sonderbauten
- Prüfung von bestehenden Sonderbauten, für die eine wiederkehrende Überprüfung vorgesehen ist
- Prüfung von Anträgen auf isolierte Abweichung von Brandschutzanforderungen
- Brandschutzinformationen für Bürger, Planer und Gemeinden
- Gebrauchsabnahme von Brandmeldeanlagen, die zur alarmauslösenden Stelle im Landkreis Freising aufgeschaltet werden
Ansprechpartner
Tobias Anneser
Zimmer 145
Tel.Nr. 08161/600-34303
Fax: 08161/600-94000
E-Mail: tobias.anneser[at]kreis-fs.de