Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z. B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht.
Die Ausführungsbestimmungen zum Ordensstatut enthalten allgemeine Grundsätze für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Danach genügt für die Verleihung des Verdienstordens die normale Pflichterfüllung am Arbeitsplatz oder die bloße Übernahme eines Ehrenamtes beispielsweise nicht. Eine Ordensverleihung setzt immer besondere Verdienste um das Gemeinwohl voraus.
Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben. Die Verleihung der nächst höheren Ordensstufe erfordert neue auszeichnungswürdige Leistungen.
Bei besonders herausragenden Leistungen ist eine Ausnahme von diesen Bestimmungen möglich.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland kann nach den ordensrechtlichen Bestimmungen nicht nach dem Tod (posthum) verliehen werden.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland nicht verbunden.
Für die Auszeichnung von Diplomaten, die nach längerer Zeit ihren Dienst in der Bundesrepublik Deutschland beenden, und für den gegenseitigen Ordensaustausch bei Staatsbesuchen gelten besondere Richtlinien, die an die internationalen Gepflogenheiten anknüpfen.
Vorschläge können in Form eines Briefes an den Vorschlagsberechtigten eingereicht werden:
Vertraulich!
Landrat Helmut Petz
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Folgende Angaben soll das Schreiben beinhalten:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
- Personalien des/der Auszuzeichnenden
(Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags, Anschrift)
- Maßgebliche Ehrenämter und bisherige Auszeichnungen (genaue Zeitangaben)
- Ausführliche Begründung