Ambulantes Operieren
Viele Operationen erfordern heute keinen Krankenhausaufenthalt mehr. Fast alle Eingriffe an der Körperoberfläche, die unfallchirurgische Behandlung von Sehnen- und Bandverletzungen, von Knochenbrüchen, Operationen an Nerven, Gelenken und Bandscheiben können heute von Spezialisten ambulant durchgeführt werden.
Das Ministerium für Gesundheit und Pflege hat dem Gesundheitsamt (vertreten durch den Amtsarzt) die Begehung von Einrichtungen für ambulantes Operieren übertragen.
Einrichtungen, in denen Operationen (Kategorie A) oder operative Eingriffe (Kategorie B) durchgeführt werden, haben dies nach § 14 der bayerischen Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) dem zuständigen Gesundheitsamt mit dem entsprechenden Meldeformular anzuzeigen.
Der Leiter der jeweiligen Einrichtung ist für die Zuordnung der operativen Tätigkeit zu oben genannten Kategorien zuständig.
Weiterführende Informationen:
- Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)
- Einrichtungen für ambulantes Operieren (LGL)
- Liste zur Umsetzung der Bayerischen MedHygV: Maßnahmen in Einrichtungen für ambulantes Operieren