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Gutachten

Wir im Gesundheitsamt erstellen Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung, des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege oder durch Verwaltungsvorschrift, an deren Erlass das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (einschließlich dessen Vorgänger) mitgewirkt hat, vorgesehen ist. Dafür führen wir u.a. folgende Untersuchungen (Rechtsgrundlagen z.B. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz,  Beamtengesetze, Schulordnungen) durch:

  

  • Kinder vor der Einschulung  
  • Staatsbeamte und Beamte der Kommunen 
  • Schüler (u.a. zur Frage der Bedeutung gesundheitlicher Probleme für den Unterricht)  
  • für die Sozialhilfeverwaltung (in begründeten Einzelfällen)  
  • für das Ausländeramt (in begründeten Einzelfällen)  
  • für andere Behörden (in begründeten Einzelfällen)  
  • für Gerichte (in begründeten Einzelfällen)
  • Führerscheininhaber (in begründeten Einzelfällen) 
  • u.a. arbeiten wir zusammen mit  dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Erlangen, Außenstelle Oberschleißheim), dem Wasserwirtschaftsamt München, dem Helmholtz-Zentrum in München-Neuherberg und dem Robert Koch-Institut in Berlin. 


Innerhalb des Landratsamtes Freising bilden die Sachgebiete Veterinärwesen, Teile der Abteilung 3 und das Gesundheitsamt durch enge Zusammenarbeit die Behörde für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

 

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