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Schuleingangsuntersuchung

Reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU)

Ab Juni 2024 erfolgt im Landkreis Freising in 16 Kindergärten erstmals die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU). Die entsprechende Einladung zur rSEU erhalten die Eltern rechtzeitig vom Gesundheitsamt.

 

Die reformierte Schuleingangsuntersuchung sieht die Untersuchung der Kinder bereits im vorletzten Kindergartenjahr vor. Dadurch können etwaige Entwicklungsverzögerungen früher entdeckt werden, sodass mehr Zeit für Förderung und Therapie vor der Einschulung bleibt. Ihr Kind wird jedoch nicht früher eingeschult.

 

Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.

 

Nach erfolgter Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die der Schule bei der Schuleinschreibung vorgelegt werden muss.

 

Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen U8, selten bereits die U9) vorliegen, so lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.


Ärztliche Untersuchung

Eine ärztliche Untersuchung ergänzend zum Screening ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • wenn kein Nachweis über die letzte Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9) vorliegt,
  • wenn im Screening Hinweise auf gesundheitliche Probleme oder Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung festgestellt werden,
  • auf Wunsch der Eltern (zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen des Kindes).

Benötigte Unterlagen

  • Gelbes Heft (Vorsorgeuntersuchungen) mit durchgeführter U8 / U9
  • Impfausweis
  • ausgefüllter Anamnesebogen zur medizinischen Vorgeschichte Ihres Kindes (liegt der Einladung bei).
  • falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte).
  • Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest durchgeführt wurde).
  • Falls Sie und Ihr Kind im Ausland leben, benötigen wir ein aktuelles ärztliches Attest sowie den aktuellen Impfstatus des Kindes

Rechtliche Grundlagen


Ansprechpartnerinnen

Daniela Baumann, E-Mail: daniela.baumann[at]kreis-fs.de

Brigitte Bauerschmitt, E-Mail: brigitte.bauerschmitt[at]kreis-fs.de

Carola Bous-Strey, E-Mail: carola.bous-strey[at]kreis-fs.de

Bettina Crefeld, E-Mail: bettina.crefeld[at]kreis-fs.de

Ulrike Mann-Drewes, E-Mail: ulrike.mann-drewes[at]kreis-fs.de

Anne Richter, E-Mail: anne.richter[at]kreis-fs.de

Katrin Wüst, E-Mail: katrin.wuest[at]kreis-fs.de

 

Tel.: 08161/600 - 84 344 oder 345

 

 

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