Vorlesen

Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung kennt insbesondere in ihren §§ 33 und 34 eine Vielzahl von erlaubnispflichtigen Gewerben.

 

Das SG 32 ist zuständig für die Erteilung der folgenden Erlaubnisse

  • § 33i Spielhallenerlaubnis
  • § 34a Bewachungsgewerbe
  • § 34b Versteigerergewerbe

Für Erlaubnisse nach

  • § 34c Makler, Wohnimmobilienverwalter, Bauträger und Baubetreuer 
  • § 34d Versicherungsvermittler
  • § 34e Versicherungsberater
  • § 34f Finanzanlagenvermittler 
  • § 34h Honorar-Finanzanlagenvermittler
  • § 34i Immobiliardarlehensvermittler

 

wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern.

 


Achtung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ist die Zuständigkeit für die Erlaubnisse nach § 34 c der Gewerbeordnung vom Landratsamt Freising auf die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übergegangen.

Prüfberichte/Negativerklärungen nach der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (MaBV) sind erstmals für das Kalenderjahr 2019 und dann für die Folgejahre bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Prüfberichte/Negativerklärungen bis einschließlich des Jahres 2018 sind weiterhin dem Landratsamt Freising vorzulegen.

 


Dokumente für die Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung


Ansprechpartner

Frau Pauer (Mo.-Do.)
Tel.: 08161/600-33203
Fax: 08161/600-93200
E-Mail: gewerbeamt[at]kreis-fs.de

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle