Reisegewerbe
Wer
- außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder
- ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,
bedarf einer Reisgewerbekarte.
Diese erhalten Sie auf Antrag und nach positiver Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit beim SG 32.
Ansprechpartner
Herr Scheer
Tel.: 08161/600-33208
Fax: 08161/600-93200
E-Mail: gewerbeamt[at]kreis-fs.de