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Jugendschutz

Allgemeine Informationen

Der Fachbereich Jugendschutz betrifft v.a. die Jugend in der Öffentlichkeit, den Schutz vor jugendgefährdenden Medien und den Jugendarbeitsschutz

 

 

Im Folgenden werden einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) exemplarisch dargestellt. Für individuelle Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch jederzeit gerne zur Verfügung.
 

 

An unsere E-Mailadresse jugendschutz[at]kreis-fs.de können Sie Fragen, Anregungen und Beschwerden zum Thema "Jugendschutz" direkt an uns senden.

 


Informationen und Material zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien.
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.jugendschutz-aktiv.de/.
 

Für Veranstalter/innen von Partys, Festen etc.

Das Jugendschutzgesetz zum Download (in geringer Stückzahl versenden wir das JuSchG auch in optisch aufbereiteter Version zum Ausgängen)

Fragebogen zum Jugendschutz auf Veranstaltungen - gem. § 2 Abs. 1 GastV

Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 3 JuSchG für Kinder- und Jugendtanzveranstaltungen

Informationen zum/r Jugendschutzbeauftragten

Informationen zur erziehungsbeauftragten Person + (Aufsichtszettel-Vorlage)
 

Medien
 

Jugendmedienschutz ist der Oberbegriff für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Staatsministeriums.
 

  • Auf Jugendschutz.net können Sie melden, wenn Sie im Internet auf etwas stoßen, das Sie für illegal, jugendgefährdend oder entwicklungsbeeinträchtigend halten.
  • Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist zuständig für die Indizierung von Träger- und Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt. Wenn Ihnen ein Medium jugendgefährdend erscheint, können Sie sich an uns wenden, wir leiten Ihre Meldung entsprechend weiter.
     

Nützliche Links für die Medienerziehung
 

Weitere Links finden Sie hier.


Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes. 

 

Weitere Informationen zum JuArbSchG finden sie in der Publikation des BMAS.

 

 

Für eine Stellungnahme des Jugendamtes für Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. Drehgenehmigung) benötigen wird folgende Unterlagen:

 

Vollständig ausgefüllter Bewilligungsantrag mit Angaben:

  • zur Art der Veranstaltung,
  • zur Person des/der Minderjährigen,
  • zum Beschäftigungszeitraum,
  • zur Lage und Dauer des täglichen Aufenthalts am Beschäftigungsort,
  • zur Art der Tätigkeit,
  • zum Titel der Veranstaltung,
  • zu dem/den Beschäftigungsort/en,
  • zu Name und Anschrift des Arbeitgebers,
  • zu Name und Anschrift des Ansprechpartners des Arbeitgebers,
  • zu Name und Anschrift der Betreuungsperson des/der Minderjährigen während der Beschäftigung

Anlagen zum Bewilligungsantrag:

  • ggf. detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung),
  • je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.,
  • Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten,
  • datenschutzrechtliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Jugendamt

 

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per Mail an jugendschutz[at]kreis-fs.de - Ihr Anliegen wird dann so schnell wie möglich von uns bearbeitet.


Ansprechpartnerinnen

Natalja Czyborra

Zimmer  522

Telefon   08161/600-227

Fax            08161/600-587

natalja.czyborra[at]kreis-fs.de

Jugendschutz[at]kreis-fs.de

 

Katharina von Schumann

Zimmer  522

Telefon   08161/600-227

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Katharina.Schumann[at]kreis-fs.de

Jugendschutz[at]kreis-fs.de

 

 

Büroräume:
Neubau 1. Stock

  

Tina Butt

Zimmer  522

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Fax             08161/600-587

tina.butt[at]kreis-fs.de

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Regina Cordary

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regina.cordary[at]kreis-fs.de

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