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Kommunalaufsicht

Kommunale Angelegenheiten

Beratung der Bürgermeister, Mandatsträger, des Personals der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie von Zweckverbänden, Schul- und sonstigen Verbänden, Verwaltungsgemeinschaften und von Gemeindebürgern

 

 

Rechtsaufsichtliche Überprüfung und Genehmigung der Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie der Haushalte und Nachtragshaushalte von Gemeinden und Verbänden; Festlegung von Auflagen; Überwachung der Haushaltseingänge  

 

 

Rechtsaufsichtliche Stellungnahmen, Satzungsrecht, rechtsaufsichtliche Anordnungen, Ersatzvornahmen, Eingaben, Genehmigungen, Petitionen und Beschwerden, Dienstaufsicht über die Bürgermeister, Wahrnehmung des Informationsrechtes, Gemeindegrenzänderungen

 

 

Durchführung von Widerspruchsverfahren in Beitragsangelegenheiten (Festsetzung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen), von Beiträgen und Gebühren für Wasseranschluss und Kanalherstellung, in Gewerbesteuer-, Grundsteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerfestsetzungen, bei Kostenerstattungen für Feuerwehreinsätze  durch die Gemeinden.

 

 

Stellungnahmen zu Zuschussanträgen der Gemeinden zum Bau von Schulen, Kindergärten und anderen lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen

 

Kommunaler Straßenbau (Förderung nach FAG und BayGVFG) und Straßenunterhaltszuweisungen nach FAG.

 

Ansprechpartner: Herr Gerich, Herr Servatius, Frau Besenrieder, Frau Egger, Frau Loibl, Frau Pilz

 

 

Rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und – entscheiden; Bürgerbegehren und –entscheide

 

Ansprechpartner: Herr Gerich, Herr Servatius, Frau Besenrieder

 


Sportförderung des Freistaates Bayern

Vereinspauschale

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige freiwillige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine.

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.

Seit dem 01. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalisierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports

 

Informationen für das Antragsjahr 2024

Zur Beantragung der Vereinspauschale 2024 benötigen Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular. Wir möchten Sie insbesondere auf den Onlineantrag hinweisen.

Für den Onlineantrag stehen Ihnen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat und die BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID).

 

Hier geht es zum Online-Antrag.  

 

Welche Trainer- und Übungsleiterlizenzen anerkannt werden können Sie der Lizenzliste gem. Nr. 5.1.6.2 SportFöR entnehmen.

Möglicherweise wird es im Antragsjahr 2024 Änderungen bezüglich der Anerkennung von Lizenzen geben, wir weisen Sie daher ausdrücklich daraufhin alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen anzugeben.

 

Zudem bitten wir Sie um Beachtung der Datenschutzhinweise.

 

Ferner müssen Sie dieses Jahr keine „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ vorlegen. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizulegen.

 

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular/Onlineantrag
  • ggf. Erklärung zur Teilung von Lizenzen
  • Lizenzen (Original oder Kopie)
  • Kopie von Freistellungsbescheid oder Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid (tlw. nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit) → falls Nachweis nicht in den vergangenen zwei Jahren vorgelegt wurde

 

Der Antrag muss vollständig bis zum 1. März 2024 bei der Kreisverwaltungsbehörde eingehen.

 

 

Informationen zum Energiepreiszuschuss 2023

 

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

Die Vereine, welche einen Energiepreiszuschuss erhalten haben, sind gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

 

Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Formular Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine durch den Verein vollständig auszufüllen und anschließend per E-Mail an Sportfoerderung[at]kreis-fs.de zu senden.

Bitte beachten Sie die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine.

 

Legt Ihr Verein keinen Verwendungsnachweis vor, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Excel-Formblatt
  • Beizulegende Nachweise (s. Informationsschreiben)

 

Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“

Die Bayerische Staatsregierung möchte die Schwimmfähigkeit der Kinder mit Ihrem Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ wirkungsvoll unterstützen.

Alle Erstklässler und Vorschulkinder des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten zu Beginn des neuen Schul- bzw. Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.

Die ausgehändigten Gutscheine können bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG und auch bei privaten Anbietern (private Schwimmschulen oder kommunale Bäder) eingelöst werden.

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.

Die Kursanbieter reichen Ihre Anträge auf Zuwendung mit nachfolgendem Excel-Vordruck bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Maßgeblich ist der Sitz des Anbieters oder des Vereins) ein.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  • Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben
    • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
    • Beginn und Ende des Kurses
    • Höhe der regulären Kursgebühr
    • Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
    • Qualifikation der Kursleitung
  • Zugehörige Gutscheine
  • Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung

 

Die Antragsunterlagen können entweder per Mail an Sportfoerderung[at]kreis-fs.de oder per Post an Landratsamt Freising, SG R3 – Kommunalaufsicht, Landshuter Str. 31, 85354 Freising, geschickt werden.

Weitere Infos gibt es auch auf der Internetseite des bayerisches Innenministeriums:Mach mit – Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de) 

 


Ansprechpartner

Zentrale E-Mail-Adresse:

Damit wir Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten können und ein Mailzugang auch bei Urlaub oder Krankheit sichergestellt wird, bitten wir Sie, unsere zentrale E-Mail-Adresse zu nutzen:
kommunalaufsicht[at]kreis-fs.de

Hermann Gerich

Sachgebietsleiter

Zimmer 11, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.:  08161/600-62150

Fax: 08161/600-662

 

 

Jochen Servatius

Stellvertretender Sachgebietsleiter

Zimmer 10, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-62151

Fax: 08161/600-662

E-Mail: jochen.servatius[at]kreis-fs.de

 

 

Tanja Besenrieder

Mo. bis Fr. vorm.

Zimmer 8, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-62156

Fax: 08161/600-662

E-Mail: tanja.besenrieder[at]kreis-fs.de

 

 

 

Monika Egger

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.:  08161/600-62153

Fax: 08161/600-662

E-Mail: monika.egger[at]kreis-fs.de

 

 

Gabriele Loibl

Mo., Di., Do. und Fr. vorm.

Zimmer 8, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-663

Fax: 08161/600-62157

E-Mail: gabriele.loibl[at]kreis-fs.de

Anne Sophie Pilz

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-62154

Fax: 08161/600-662

E-Mail: annesophie.pilz[at]kreis-fs.de

 

 

Alexandra Wöhrl

Mo. bis Do. vorm.

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-62155

Fax: 08161/600-662

E-Mail: alexandra.woehrl[at]kreis-fs.de

 

 

Teona Bran

Zimmer 10, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.Nr.: 08161/600-62152

Fax: 08161/600-662

E-Mail: teona.bran[at]kreis-fs.de

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