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Staatliches Versicherungsamt

Das Versicherungsamt im Landratsamt Freising erteilt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung, insbesondere der Rentenversicherung, Auskunft und Beratung.


Angebot

  • die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Leistungsträger
  • die Aufnahme von Anträgen online per PC
  • die Aufklärung des Versicherungsverlaufes, ggf. mit Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Rente
  • die Feststellung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
  • die Zahlung von freiwilligen Beiträgen
  • die Beglaubigung von Abschriften der Originalunterlagen
  • die Protokollaufnahme von Zeugenaussagen

 

Erforderlich

  • Rentenauskunft
  • Versicherungsverlauf bzw. nicht gespeicherte Versicherungsunterlagen
  • Personalausweis / Reisepass

 

Bearbeitung von Rentenanträgen

Die Deutsche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Regelaltersrente,
  • Altersrente für langjährig/besonders langjährig Versicherte,
  • Altersrente für Schwerbehinderte,
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit,
  • Erwerbsminderungsrente,
  • Hinterbliebenenrenten,
  • Erziehungsrente.

 

Personen, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, sind dazu verpflichtet, ihre Rente zu beantragen. Rente wird trotz bestehender Ansprüche in keinem Fall automatisch ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Rentenantrag ca. 3 bis 4 Monate vor Beginn der Rente gestellt werden sollte, um einen nahtlosen Übergang von Arbeitsentgelt in Rente zu gewährleisten.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter oben genannter Telefonnummer.

 

Benötigte Unterlagen

  • Versicherungsverlauf der Rentenversicherung (neuester Stand)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung IBAN
  • Krankenkassenzugehörigkeit seit 01.01.1995 (auch ob Pflicht-, freiwillig. Mitglied, Privat, Familienversicherung, Wechsel)
  • Krankenversichertenkärtchen
  • Wohnsitz am 18.05.1990 (kein Nachweis nötig)

zusätzlich bei Zutreffen:

  • Geburtsurkunde eines Ihrer Kinder oder Stammbuch
  • Nachweis über selbständige Tätigkeit (Gewerbean-/abmeldung)
  • Angaben zu einer evtl. Betriebsrente oder Zusatzversorgung (Anschrift, Aktenzeichen)
  • Bescheid der Unfallrente (bzw. letzte Rentenanpassung)
  • Rentenanpassung der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Bescheid über Pension / Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten
  • Bewilligungs- bzw. Änderungsbescheid Wohngeld/Sozialhilfe/Arbeitslosengeld
  • Altersteilzeitvertrag
  • Vertriebenenausweis
  • Vollmacht
  • Witwer-/Witwenrentenbescheid
  • Zuzug aus dem Ausland (Datum des Zuzuges, letzter Ort im Ausland, erster Ort in Deutschland)
  • Aufenthalt im Ausland (Zeitraum, Staat)
  • Versicherungszeiten im Ausland (Zeitraum, Versicherungsnummer u. -träger, Staat, Staatsangehörigkeit)
  • Krankengeldbescheinigungen (Zeitraum des Krankengeldbezuges)
  • Pflege Pflegebedürftiger

Ansprechpartnerin

Ann-Kathrin Dirrigl

Rentenberatung

Tel: 08161/600-390

Fax: 08161/600-385

E-Mail: ann-kathrin.dirrigl[at]kreis-fs.de

Erreichbarkeit: Montag - Freitag

Zimmer: 573

 

Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt!


Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung

Zusätzlich zur Rentenberatung des Landratsamts Freising findet grundsätzlich einmal monatlich ein Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd im Landratsamt Freising statt.

 

Termine können Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon 0800/100048015 gebucht werden.

Halten Sie hierfür unbedingt Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.

Eine Übersicht über die Termine der Rentensprechtage finden Sie unter dem nebenstehenden Link.


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Deutschen Rentenversicherung finden Sie unter nebenstehendem Link.

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