Neben dringlichen Angelegenheiten können auch laufende Amtsgeschäfte bearbeitet werden. Um das Ansteckungsrisiko mit dem COVID-19-Erreger (Coronavirus) zu minimieren, gilt jedoch weiterhin: Persönliche Vorsprachen und Kontakte werden auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Das Landratsamt bittet darum, Anliegen schriftlich (per Post oder E-Mail) einzureichen.
Für den Besuch im Landratsamt ist ein Termin erforderlich. Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsstelle ist auch ohne Termin erreichbar.
Eine Telefonliste für Terminvereinbarungen finden Sie hier
Seit 8. Februar 2021 gilt für Besucher die FFP2-Maskenpflicht, um Bürger und Beschäftigte besser vor dem Coronavirus zu schützen. Ebenfalls zulässig sind Masken mit mindestens gleichwertiger Schutzwirkung, Stoffmasken sind nicht ausreichend. Der Zugang zum Landratsamt ist weiterhin ausschließlich über die Haupteingänge möglich. Bitte wahren Sie im Gebäude den Mindestabstand von 1,50 Metern.
Das Landratsamt bietet neben einem Coronatelefon (Tel. 08161 600-601 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags und sonntag von 10 bis 14 Uhr) auch online Informationen zur Coronavirus-Infektion, häuslichen Quarantäne und Einschätzung der eigenen Situation an:
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Aktuelles
+++ Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist derzeit nur noch in dringenden Fällen möglich. Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie uns eine E-mail-Anfrage zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. Bei schriftlicher Antragstellung wird Ihnen zur Begleichung der jeweiligen Gebühr eine Kostenrechnung zugesandt. +++
+++ Wir bitten Sie, von telefonischen und auch E-mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Dies verzögert die Antragsbearbeitung zusätzlich. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sollten tatsächlich noch Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit den Betroffenen in Verbindung.+++
Die Fahrberechtigung von Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis (außerhalb der Europäischen Union), die nach dem 30.09.2019 ihren Wohnsitz im Freistaat Bayern begründet haben, besteht für 12 Monate im Inland. Diese Fristverlängerung endet spätestens am 01.04.2021. Hierzu wird auf die folgende Allgemeinverfügung hingewiesen. Diese sollte bei Fahrten im Inland mitgeführt werden.
Fahrerlaubnisse der Klassen C1,C1E,C,CE sowie D1,D1E,D,DE und entsprechende Eintragungen der Schlüsselzahl 95, die zwischen dem 01.02.2020 und dem 31.08.2020 ablaufen bzw. abgelaufen sind, gelten aufgrund einer aktuellen EU-Verordnung als um sieben Monate ab dem auf dem Führerschein eingetragenen Ablaufdatum verlängert. Die Verordnung (Wichtig sind die Artikel 2 und 3) kann hier eingesehen werden: (EU) 2020/698
Das gleiche gilt bei Ablauf einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis aller weiteren Klassen, falls diese im genannten Zeitraum abläuft.
Fahrerlaubnisse der Klassen C1,C1E,C,CE sowie D1,D1E,D,DE und entsprechende Eintragungen der Schlüsselzahl 95, die noch nicht abgelaufen sind, können bei rechtzeitiger Beantragung vor Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr verlängert werden, wenn die Untersuchungen bzw. Weiterbildungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bisher nicht erfolgt sind. Über die Verlängerung entscheidet das Landratsamt nach Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung (siehe Muster).
Bitte beachten Sie die Informationen zum verpflichtenden Umtausch in den befristeteten EU-Kartenführerschein und bringen Sie den Umtausch möglichst frühzeitig auf den Weg.
Öffnungszeiten und Adresse
Derzeit sind persönliche Vorsprachen ausschließlich in begründeten Einzelfällen nach Terminvereinbarung möglich. Falls Ihr Anliegen nicht unten aufgeführt ist, tragen Sie dieses möglichst per e-mail vor (siehe unter Ansprechpartner).
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Vorsprache ein gültiges Ausweisdokument der betreffenden Person vorzulegen ist.
Bei Vorsprachen durch bevollmächtigte Personen muss für den Betroffenen und den Bevollmächtigten ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Aushändigung des Führerscheins
Begleitetes Fahren ab 17
Fahrerlaubnis / Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Internationaler Führerschein
Eintragung der Schlüsselzahl B196
Eintragung der Schlüsselzahl B96
Ersatzführerschein
Karteikartenabschrift
Umtausch einer deutschen "Altfahrerlaubnis" (grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein
Austragung einer Sehhilfe
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Namensänderung im Führerschein
Ausnahme vom Mindestalter Klasse AM
Ausnahme vom Mindestalter Klasse B
Ausnahme vom Mindestalter Klasse T
Fahreignungsregister
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ansprechpartner
E-Mail-Verteiler der Fahrerlaubnisbehörde:
fuehrerscheinstelle[at]kreis-fs.de
Fax-Nr. der Fahrerlaubnisbehörde:
08161/600-325
Buchstaben A-J
Neubau, Zi.Nr. 519:
Frau Liß
Tel.Nr.: 08161/600-352
Frau Melde
Tel.Nr.: 08161/600-353
Buchstaben K-Z
Neubau, Zi.Nr. 521:
Frau Hase
Tel.Nr.: 08161/600-494
Frau Gerlmaier
Tel.Nr.: 08161/600-492
Neubau, Zi.Nr. 523:
Frau Eck
Tel.Nr.: 08161/600-341
Frau Lebioda
Tel.Nr.: 08161/600-322
Sachgebietsleiter
Herr Tauber
Zimmer 531
Tel.Nr.: 08161/600-359
Fax: 08161/600-615
E-Mail: lars.tauber[at]kreis-fs.de
Stellv. Sachgebietsleitung
Frau Werner
Zimmer 529
Tel.Nr.: 08161/600-323
Fax: 08161/600-615
E-Mail: andrea.werner[at]kreis-fs.de
Fachliche Leitung der Fahrerlaubnisbehörde
Neubau, Zi.Nr. 525:
Herr Krannich
Tel.Nr.: 08161/600-354
Neuerteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verzicht
Fahrlehrer- und Fahrschulrecht
E-Mail: Neuerteilung[at]kreis-fs.de
Frau Pichlmaier (Mo - Mi)
Tel.Nr.: 08161/600-355
Frau Andersch (Mi - Fr)
Tel.Nr.: 08161/600-355
Frau Hiereth
Tel.Nr.: 08161/600-365
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Punktsystem) und bei Fahrerlaubnis auf Probe
Frau Hofstetter
Tel.Nr.: 08161/600-364
Frau Kugler
Tel.Nr.: 08161/600-358