Aushändigung des Führerscheins
Aufgrund der aktuellen Corona bedingten Ausnahmesituation sind derzeit Vorsprachen beim Landratsamt Freising nur noch nach Terminvereinbarung in begründeten Einzelfällen möglich. Die Aushändigung des Führerscheins nach bestandener Prüfung oder bei Erreichen des 18. Lebensjahres zählen regelmäßig nicht als Begründung für eine persönliche Vorsprache.
In den Fällen, wenn dem Bewerber der Führerschein nicht durch den TüV ausgehändigt werden kann, er also nur die Bescheinigung über die bestandene (praktische) Prüfung erhält, wird seitens des Landratsamtes derzeit wie folgt verfahren:
Der Bewerber muss die Bescheinigung über die bestandene Prüfung postalisch oder durch Einwurf in den Briefkasten bei uns abgeben. Zudem müssen bereits vorhandene Führerscheine des Bewerbers im Original mit abgegeben werden. Weiterhin muss eine schriftliche Erklärung des Bewerbers (siehe unter Dokumente) beigefügt werden, dass mit der postalischen Versendung des neuen Führerscheins Einverständnis besteht. Im Anschluss wird nach Überprüfung der Führerschein durch uns an den Bewerber versandt.
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres (bei vorliegenden Begleiteten Fahren mit 17) muss ebenfalls eine schriftliche Erklärung des Führerscheininhabers (siehe unter Dokumente) erfolgen, dass mit der postalischen Versendung des neuen Führerscheins Einverständnis besteht. Im Anschluss wird nach Überprüfung der Führerschein durch uns an den Betroffenen versandt.