Aushändigung des Führerscheins
Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt, sofern im Antragsverfahren kein Direktversand vereinbart wurde, durch persönliche Abholung des Führerscheins im Landratsamt Freising.
In den Fällen, wenn dem Bewerber der Führerschein nicht durch den TüV ausgehändigt werden kann, er also nur die Bescheinigung über die bestandene (praktische) Prüfung erhält, wird seitens des Landratsamtes wie folgt verfahren:
Der Bewerber muss persönlich beim Landratsamt Freising unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und ggf. vorhandener Führerscheine vorsprechen und die Bescheinigung über die bestandene Prüfung bei uns abgeben.
Bei Erreichen des 18. Lebensjahres (bei vorliegenden Begleiteten Fahren mit 17 und eines weiteren Führerscheins, z.B. der Klassen AM,A1,L oder T) muss ebenfalls eine persönliche Vorsprache des Führerscheininhabers unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes sowie des vorhandenes Führerscheins erfolgen.