Ausnahme vom Mindestalter Klasse L / T
Eine Ausnahme vom Mindestalter der Klasse T wird bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres beschränkt auf die Fahrerlaubnisklasse L sowie einen Umkreis von 5 Kilometern ab der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Daher beinhaltet die Ausnahme auch nicht die Fahrerlaubnisklasse AM. Diese wird zusammen mit der Klasse T erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt. Sollte die Klasse AM bereits vorher benötigt werden, ist ein zusätzlicher Antrag über eine Fahrschule zu stellen und anschließend eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen.
Der Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter ist ausführlich zu begründen. Es muß ersichtlich sein, weshalb die Mitarbeit im elterlichen Betrieb erforderlich ist und deshalb ein besonderer Härtefall vorliegt, welcher eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigt.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Erteilung der vorzeitigen Fahrerlaubnis der Klasse T (beschränkt auf Klasse L) vorliegen:
- Landwirtschaftlicher Betrieb der Eltern (Nachweis mittels aktuellen Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft)
- Mindestalter 15 Jahre
- Bestandene Fahreignungsbegutachtung
Medizinisch-psychologisches Gutachten:
Ausnahmen vom Mindestalter setzen zusätzlich noch voraus, dass die körperliche und geistige, besonders charakterliche Reife des Jugendlichen ihn zum Führen von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Klasse bereits vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze geeignet erscheinen lässt. Zu diesem Zweck wird vom Antragsteller grundsätzlich stets die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt.
Gebühren:
Für die Genehmigung bzw. Ablehnung der Ausnahme vom Mindestalter wird eine Gebühr von 75,00 € erhoben. Zusätzlich wird bei Genehmigung eine Gebühr von 25,60 € für die Anordnung des medizinisch-psychologischen Gutachtens erhoben.
Im Falle der Genehmigung fällt folgende weitere Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde an:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis: 37,50 €
Anträge und Dokumente
Hier finden Sie die benötigten Unterlagen, Antragsformular und Merkblätter. Eine Bearbeitung ist erst dann möglich, wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!