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Ersatzführerschein bei Beschädigung des Führerscheins

Eine Ersatzausstellung eines Führerscheins aufgrund von Beschädigungen kann auf Antrag erfolgen. Hiefür muss der beschädigte Führerschein zur Antragstellung vorgelegt werden. Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss im Zuge der Ersatzausstellung ein Umtausch in den neuen Kartenführerschein erfolgen.

 

Umtausch in den EU-Kartenführerschein

 

Falls Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, muss ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Hierfür muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung der Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Beschädigung (Kosten: 25,30 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:


- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

- Führerschein (in Kopie)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)
- falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte - siehe Umtausch in den EU-Kartenführerschein

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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