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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. In diesen beiden Fällen ist eine Versicherung an Eides Statt erforderlich, mit der betroffene Personen zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlust- oder Diebstahlsumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und zum anderen sich verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. 

 

Bei einem Diebstahl kann alternativ auch eine entsprechende Diebstahlsanzeige vorgelegt werden, wenn darauf ausdrücklich auch der Führerschein aufgeführt wurde. Auf Grund der nicht unerheblichen Kosten wird eine Wartezeit von etwa 3 Wochen vor Antragstellung empfohlen, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen (nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und Entrichtung der Gebühren!).

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Es muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.

 

Voraussetzung: Landkreis Freising ist Hauptwohnsitz

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung eines Ersatzführerscheins (Kosten: 35,60 € + 5,10  € Direktversand; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:


- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung (Format 35 x 45 mm)

- falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte - siehe Umtausch in den EU-Kartenführerschein

- Eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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