Ersatzführerschein
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist dann erforderlich, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. In diesen beiden Fällen ist eine Versicherung an Eides Statt erforderlich, mit der betroffene Personen zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlust- oder Diebstahlsumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und zum anderen sich verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben.
Bei einem Diebstahl kann alternativ auch eine entsprechende Diebstahlsanzeige vorgelegt werden, wenn darauf ausdrücklich auch der Führerschein aufgeführt wurde. Auf Grund der nicht unerheblichen Kosten wird eine Wartezeit von etwa 3 Wochen vor Antragstellung empfohlen, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen (nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und Entrichtung der Gebühren!).
Die Antragstellung muss durch den Antragsteller persönlich vorgenommen werden.
Voraussetzung: Landkreis Freising ist Hauptwohnsitz
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung (Format 35 x 45 mm)
- Versicherung an Eides Statt (bei Antragstellung oder vorab bei einem Notar zu leisten) oder Diebstahlsanzeige (Voraussetzungen siehe oben)
- 65 Euro
Falls kein EU-Kartenführerschein im Vorbesitz zusätzlich:
- Karteikartenabschrift (erforderlich, wenn der letzte Führerschein nicht durch das Landratsamt Freising ausgestellt wurde - diese muss bei Antragstellung vorliegen und nicht älter als 6 Wochen sein!)