Fahrerlaubnis/ Führerschein
Hinweis: Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier einsehen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig, möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. Erreichen des Mindestalters, Ihren Antrag.
Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular über Ihre Fahrschule beim Landratsamt einreichen:
- Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung ( Format 35 x 45 mm )
- Unterschrift für Ihren Kartenführerschein, welche bei der Fahrschule oder in der Fahrerlaubnisbehörde zu leisten ist
- 39,60 bei Erteilung 38,80 bei Erweiterung
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen AM, A, A1, B, BF17, BE, L, T
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Güterkraftverkehr).
Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E
- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner (Formblatt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten, das Ausgang über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden bzw. europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Güterkraftverkehr).
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)