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Fahrerlaubnis/ Führerschein

Hinweis: Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier einsehen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig, möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. Erreichen des Mindestalters, Ihren Antrag.

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:

 

- Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
- Unterschrift für den Führerschein (auf Kontrollblatt)

- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre ( Format 35 x 45 mm )

 

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen AM, A, A1, B, BF17, BE, L, T 
-    Sehtestbescheinigung
-    Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

 

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E

- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)

- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Güterkraftverkehr).


Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E

- Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)

- Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner (Formblatt)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten, das Ausgang über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden bzw. europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Logistik und Mobilität).

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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