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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Bei der gewerblichen oder entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen ist in der Regel eine zusätzliche Fahrerlaubnis erforderlich (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Wie Sie diese beantragen können, ist weiter unten aufgeführt.

 

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann erst verlängert (oder erteilt) werden, wenn bestimmte ärztliche Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben. Nach Ablauf der Gültigkeit darf von der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kein Gebrauch mehr gemacht werden (auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben!). Sie dürfen von der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erst wieder Gebrauch machen, wenn Ihnen die verlängerte Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.

 

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zwingend ein deutscher EU-Kartenführerschein erforderlich. Sollten Sie im Besitz eines ausländischen (EU) Führerscheins sein, muss dieser zunächst umgeschrieben werden (siehe hier).

 

Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen bei 19 Jahren).

 

Voraussetzung ist, dass Sie die Klasse B seit mindestens 2 Jahren besitzen oder in den letzten 5 Jahren besessen haben. Bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen genügt ein Besitz von 1 Jahr.

 

 

WICHTIG:

Verlängerung rechtzeitig beantragen! Frühestens 6 Monate, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

 

Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. 

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung des Fahrgastbeförderungsscheins (Kosten: Ersterteilung 38,80 €; Verlängerung: 32,90 €) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:

 

- Kopie der Vorder- und Rückseite von gültigem Personalausweis (oder Kopie der Vorder- und Rückseite von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

 

- deutscher EU-Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite in Kopie)

 

- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen im Original; Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Formblatt 

 

- Nachweis über die gesundheitliche Eignung im Original; Dafür wird eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung benötigt. Formblatt

 

- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten, das Ausgang über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Bei Ersteilung zwingend erforderlich; sowie bei Verlängerungen nach vollendeten 60. Lebensjahr)

 

- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für Behörden bzw. erweitertes europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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