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Internationaler Führerschein

Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, welches von den Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt wird. Es dient als „Übersetzung" Ihres nationalen Führerscheins im Ausland und ist daher nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig.

 

Eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht in den Staaten der europäischen Union nicht. Für Reisen in andere Länder außerhalb der EU empfiehlt es sich, sich entweder bei einer Vertretung des ausländischen Staates oder einem Reiseveranstalter zu informieren, ob eine Pflicht zum Mitführen eines internationalen Führerscheins besteht. Ggf. wird in seltenen Fällen bei Reisen im Ausland ein anderes Modell des internationalen Führerscheins (von 1926) benötigt. Bitte prüfen Sie daher für das jeweilige Land, welches Modell des internationalen Führerscheins benötigt wird und teilen Sie uns bei Antragstellung mit, ob (ggf. zusätzlich) ein internationaler Führerschein von 1926 benötigt wird.

 

Der internationale Führerschein wird Ihnen bei Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde direkt ausgestellt und ausgehändigt.  

Eine Beantragung über den Postweg ist nicht mehr möglich.

 

Achtung: Der internationale Führerschein kann nur aufgrund eines vorhandenen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Falls Sie Ihren alten Führerschein noch nicht auf Kartenformat umgestellt haben, empfiehlt es sich diesen frühzeitig vor Ausstellen des internationalen Führerscheins zu beantragen (sh. Umtausch in den EU-Kartenführerschein).

Anträge und Dokumente

Zur Ausstellung des internationalen Führerscheins (Kosten: 15,00 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt vorzulegen:

Bei Besitz eines EU-Kartenführerscheins kann auch eine andere Person für die Beantragung eines internationalen Führerscheins beauftragt werden.

 

- Antrag internationaler Führerschein

- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums - nicht älter als 2 Jahre (Größe 35 x 45 mm)

- EU Kartenführerschein in Kopie (falls Sie keinen EU-Kartenführerschein besitzen sh. Umtausch in den EU-Kartenführerschein)

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitbringen!

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