Umtausch in den EU-Kartenführerschein
Sie können hier den Umtausch online beantragen.
Es besteht eine Verpflichtung alle Führerscheine umzutauschen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wann die Führerscheine jeweils umgetauscht werden müssen, ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Fahrberechtigung bleibt im vollem Umfang bestehen. Es ist zu beachten, dass nur noch auf 15 Jahre befristete Kartenführerscheine ausgestellt werden können. Beispielsweise bei Verlängerung oder Ersatzausstellung des Führerscheins, wird automatisch auf das Scheckkartenformat und die neuen Führerscheinklassen umgestellt.
Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Bitte stellen Sie nur einen Antrag, wenn Sie zu dem gelb markierten Personenkreis in der oberen Tabelle gehören. Wir empfehlen eine Kopie des Antrags anzufertigen. Für den Umtausch muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.
Bei Inhaber/innen der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr überschreiten, ist zusätzlich erforderlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
Bei Umstellung der Klasse 3 alt kann zusätzlich beantrag werden:
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Klasse T)
Ich bin in der Land- und Forstwirtschaft tätig. Für diese Tätigkeit beantrage ich die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse T, zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60 km/h.
(Nachweis ist erforderlich z.B. Beitragsbescheid von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft)
Betriebsinhaber:_________________________ Betriebssitz:_______________________________
- Fahrzeugkombinationen (Klasse CE - beschränkt)
Zur Umstellung meiner Fahrerlaubnis beantrage ich die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse CE- beschränkt auf das Führen von Fahrzeugkombinationen bisher in Klasse 3 fallender Züge (12 t - 18,5 t). Mir ist bekannt, dass die neue Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr befristet erteilt wird.
Anträge und Dokumente
Zur Beantragung des Umtauschs des Führerscheins (Kosten: 25,30 €, bei Verlängerung der Klasse CE79 38,80 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:
- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein (in Kopie)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)
- Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (falls die letzte Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Freising ausgestellt wurde)
Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!