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Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE

Der Führerschein kann erst verlängert werden, wenn bestimmte ärztliche Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen die genannten Klassen nicht mehr geführt werden (auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben!). Sie dürfen die entsprechenden Fahrzeuge erst wieder führen, wenn Ihnen die verlängerte Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.

 

WICHTIG:

Ggf. erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation beachten (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber klären) siehe dazu auch -> Bundesamt für Logistik und Mobilität.

 

Verlängerung rechtzeitig beantragen!

Frühestens 6 Monate, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit,

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Für die Verlängerung muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung der Verlängerung des Führerscheins (Kosten: 38,80 € + ggf. Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises: min.  32,50 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:

 

- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

 

- Führerschein (in Kopie)

 

- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)

 

- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)

 

- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen im Original; Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Formblatt 

 

- Nachweis über die gesundheitliche Eignung im Original; Dafür wird eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung benötigt. Formblatt

 

- ggf. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (bzw. Grundqualifikation)

 

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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