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Fahrzeugkauf mit auswärtigem Kennzeichen

Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel in unseren Zulassungsbezirk Freising 

 

Seit 01.10.2019 ist es möglich bei Kauf eines zugelassenen Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen diese zu übernehmen. 

 

 

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung

  • bisherige auswärtige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen geändert werden sollen

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) 

  • gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung

  • gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll 

  • Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!  

  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular)

  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich) 
     

  • zusätzlich bei Personenfirmen:

     

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers 
  • Gewerbeanmeldung

     

    Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):

     

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

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