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Bürgerservice

Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird die internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges möglich. Vorteile bringt die Neuerung allerdings nur dem Halter von Fahrzeugen, die vom 1. Januar 2015 an zugelassen werden.

Hier geht es zur Online-Abmeldung im Bürgerservice-Portal!

Bürger Service Portal

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug muss seit dem 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum werden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben, die mit den notwendigen Codes versehen sind. Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2014 zugelassen wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis besitzen und die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet haben.
  • Des Weiteren benötigen Sie das Lesegerät für die Nutzung des neuen Personalausweises.

Funktionsweise der Online-Abmeldung

Bürgerservice Kontakt

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