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Zulassung mit historisches Kennzeichen

(Voraussetzung: Erstzulassung muss 30 Jahre zurückliegen)

 

Für die Zuteilung des historischen Kennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:

 

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein 

  • Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist  

  • Abmeldebescheinigung / Nachweis der Außerbetriebssetzung 

  •  Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) 

  • Gutachten gem. § 23 StVZO eines a.a. Sachverständigen (Feststellung des Originalzustandes)   

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf der die Zulassung durchgeführt werden soll 

  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular)

  • Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde! 

  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich) 

 

Zusätzlich bei Personenfirmen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers 
  • Gewerbeanmeldung
     

Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

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